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ArbG Minden, 25.09.2001 - 1 Ca 913/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Minden, 25.09.2001 - 1 Ca 913/01
- LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01
Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe, Eheleute als Arbeitgeber, …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 25.09.2001 - 1 Ca 913/01 - wird auf Kosten der Klägerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von den im zweiten Rechtszug verfolgten Anträgen der Hauptantrag als unbegründet und die Hilfsanträge als unzulässig abgewiesen werden.Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Minden vom 25.09.2001 (1 Ca 913/01) wird festgestellt, dass zwischen der Klägerin und den Beklagten zu 1) bis 3) ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis besteht.